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Nepal: Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes

Stand: 29.12.2024
Unverändert gültig seit: 20.11.2024

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.​​​​​​​

Sicherheit

Terrorismus

Es ist immer wieder mit Sprengstoffanschlägen mit Verletzten und Toten zu rechnen. Diese können auch außerhalb der Hauptstadt nicht ausgeschlossen werden. Gleichwohl waren Ausländer bisher kein Ziel solcher Anschläge.

  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
  • Meiden Sie möglichst größere Menschenansammlungen.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

In Nepal kommt es vereinzelt zu kurzfristig ausgerufenen „Bandhs“ (Zwangsstreiks) mit Blockaden bzw. Straßensperren, lokal auftretender Gewaltbereitschaft sowie geschlossenen Geschäften und Schulen (auch im Kathmandu-Tal), die teilweise auch gewaltsam durchgesetzt werden. Diese Streiks können das öffentliche Leben empfindlich stören und zu enormen Behinderungen im Reiseverkehr führen.

Besonders im Terai, dem südlichen Grenzland zu Indien, ist mit Protestaktionen und gewaltsamen, unter Umständen auch gefährlichen, Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen politischen Gruppierungen und den Sicherheitskräften zu rechnen.

An den Grenzübergängen zu Indien kann es aufgrund der politischen Situation sowohl auf nepalesischer als auch auf indischer Seite zu Verzögerungen beim Grenzübertritt kommen, siehe Aktuelles.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien oder über die Touristenpolizei an Ihrem Aufenthaltsort.
  • Vermeiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Insbesondere in touristischen Gegenden kann es zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen und Handtaschenraub, aber auch zu Einbrüchen kommen. Während der Festival-Saison von September bis November kommen derartige Delikte gehäuft vor.

In der Vergangenheit kam es zu Übergriffen gegen alleinreisende Trekker. Alleinreisende Frauen waren nach Einbruch der Dunkelheit bereits Opfer von Vergewaltigungen.

Kriminelle Organisationen und andere Gruppierungen versuchen vereinzelt, nationale und internationale Organisationen, Geschäftsleute und Einzelpersonen zu erpressen und setzen Forderungen teilweise mit Gewalt durch. Auch Trekking-Touristen sind gelegentlich Ziel derartiger „Spenden-Erpressungsversuche“. Ein ortskundiger Führer kann in solchen Fällen deeskalierend wirken.

Im Umgang mit staatlichen Sicherheitskräften, die oftmals nur über geringe Fremdsprachenkenntnisse verfügen, ist zu beachten, dass in Nepal manchmal ein anderes Rechtsverständnis besteht; auch kommt es zu Parteinahme gegen Ausländer. Das gelegentlich robuste Auftreten staatlicher Sicherheitskräfte mag befremden, Kritik hieran oder ein Diskurs hierüber sollte tunlichst vermieden werden. In Touristengegenden wenden Sie sich an die „Tourist Police“.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, auf Märkten und im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Trekken Sie nicht alleine, sondern nur in Gruppen, und buchen Sie bei verlässlichen Reiseagenturen.
  • Seien Sie insbesondere als Frau nach Einbruch der Dunkelheit besonders vorsichtig und nicht allein unterwegs.
  • Verhalten Sie sich möglichst kooperativ und geduldig gegenüber Sicherheitskräften.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Überschwemmungen/Erdrutschgefahr

Derzeit kann es aufgrund von Überschwemmungen/Erdrutschen noch zu Einschränkungen im Straßenverkehr kommen, insbesondere auf den Schnellstraßen rund um das Kathmandu-Tal. Trotz zunehmender Normalisierung der Situation bleibt weiterhin Vorsicht geboten.

  • Seien Sie besonders achtsam und umsichtig.
  • Führen Sie stets einsatzfähige Kommunikationsmittel mit sich.
  • Halten Sie sich unbedingt an die Empfehlungen und Anweisungen der nepalesischen (Katastrophenschutz-)Behörden.
  • Verfolgen Sie die aktuelle Wettervorhersage.

Erdbeben

Nepal liegt in einer seismisch aktiven Zone, insbesondere das Himalaya-Gebiet gilt als stark erdbebengefährdet. Im November 2023 erschütterten Erdbeben der Stärke 6,4 die Region und forderten Tote und zahlreiche Verletze sowie erhebliche Sachschäden. Die Folgen der Beben beeinträchtigen die Infrastruktur (Straßen, Strom-, Wasserversorgung u.a.) weiterhin.
Im Falle erneuter schwerer Erdbeben muss davon ausgegangen werden, dass medizinische Einrichtungen und generelle Notfallausstattungen überlastet sind.

Klima

Es herrscht Monsunklima, im Norden durch die Höhenlage gemildert.
Während der von etwa Juni bis Anfang Oktober andauernden Monsunzeit entstehen in ganz Nepal durch plötzlich auftretende und oft länger anhaltende Unwetter immer wieder Überschwemmungen, Sturzfluten und Erdrutsche, die auch die Hauptreisewege betreffen und einschränken können.

  • Beachten Sie die Unwetterwarnungen des Department of Hydrology and Meteorology und lassen Sie insbesondere an Berghängen und Flüssen besondere Vorsicht walten.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Aufgrund von Naturkatastrophen und Überschwemmungen in der Monsunzeit von etwa Juni bis Anfang Oktober gibt es im ganzen Land weiterhin Infrastrukturschäden und unpassierbare Straßen.

Der Luftverkehr entspricht nicht europäischen Sicherheitsstandards. Alle nepalesischen Luftfahrtunternehmen stehen auf der gemeinschaftlichen Liste unsicherer Fluggesellschaften der EU.

Es herrscht Linksverkehr. Lokale Taxis, Busse und Mietwagen stehen zur Verfügung.

Bei Reisen über Land muss mit den Behinderungen wie insbesondere großen Verzögerungen wegen unzureichender Infrastruktur und Streiks gerechnet werden.

Technische Überwachungen der Fahrzeuge werden in Nepal nicht regelmäßig durchgeführt; die allgemein verbindlichen Verkehrsregeln werden von der großen Mehrheit der Fahrer missachtet. Schwere Verkehrsunfälle - auch mit Todesfolge - passieren insbesondere bei Überlandfahrten häufig.

Eine ausreichende medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, kann in weiten Landesteilen nicht gewährleistet werden, ein zuverlässig funktionierendes Rettungswesen besteht nicht. Auch infolge der nicht immer störungsfreien Kommunikation können sich in Notfällen erhebliche Schwierigkeiten ergeben, weil Hilfeleistungen nicht rechtzeitig organisiert werden können. Es besteht über größere Strecken kein oder unzureichender Mobilfunk bzw. Internet-Empfang.

  • Erkundigen Sie sich vor Reisen bei Ihrem Reiseveranstalter oder der örtlichen Reiseleitung über die Durchführbarkeit
  • Verfolgen Sie während Ihres Aufenthalts die lokalen Medien.
  • Wählen Sie Ihr Transportmittel und die Fahrtroute kritisch aus und achten Sie auf Mindeststandards von Sicherheit.
  • Benutzen Sie keine normalen Überlandbusse, sondern ausschließlich gekennzeichnete Touristenbusse.
  • Fahren Sie selbst stets defensiv, vorausschauend und mit angemessener Geschwindigkeit.
  • Informieren Sie Ihr Hotel oder Angehörige über geplante Abfahrt- und Ankunftszeiten sowie Ihre Reiseroute.
  • Gute Kenntnisse in der Ersten Hilfe können das Risiko eines schweren Unfalls mit bleibenden Gesundheitsschäden reduzieren.

Führerschein

Für bis zu 15 Tage ist der internationale Führerschein in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. Danach ist ein nepalesischer Führerschein erforderlich.

Wanderungen und Trekking-Touren

Trekking und auch Bergsteigen in Nepal erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Die Gefahr einer Höhenkrankheit sollte nicht unterschätzt werden. Wegen der Überfüllung zahlreicher Routen und Gipfelbesteigungen durch zu viele Besucher besteht oft auch erhöhte Unfallgefahr.

Seit April 2023 darf aus Sicherheitsgründen in den Nationalparks und im Hochgebirge nur noch mit zertifizierten Führern getrekkt oder geklettert werden. Weitere Details zu der Regelung sind bislang nicht bekannt und können zu gegebener Zeit z.B. über die Travel Updates des Nepal Tourism Board (NTP) in Erfahrung gebracht werden.

Alle Trekker müssen eine gültige TIMS Card (Trekkers' Information Management System) besitzen, die bei den TIMS-Stellen des Nepal Tourism Board (NTP) bzw. der Trekking Agents Association of Nepal (TAAN) erhältlich ist. Reiseagenturen, die diesen Verbänden nicht angehören, müssen die Zertifikate bei NTP bzw. TAAN einholen. Für bestimmte eingeschränkte Trekking-Gebiete ist zusätzlich eine Trekking Permit erforderlich.

Wiederholt kam es zu Erpressungen von Trekkern, die mit frei angeheuerten, nicht lizenzierten Trägern ohne Versicherungsnachweise für die Träger unterwegs waren. Das Einschalten einer verlässlichen Reiseagentur, eines ortskundigen Führers und das Mitführen der entsprechenden Zahlungsnachweise beugen rechtlichen Schwierigkeiten vor.

  • Trekken Sie im Hochgebirge und in den Nationalparks nur mit einem zertifizierten, ortskundigen Führer. Informieren Sie sich über die entsprechenden Erfordernisse über das Nepal Tourism Board (NTP), die lokale Presse und Ihre Reiseagentur.
  • Beantragen Sie rechtzeitig eine gültige TMS-Card.
  • Begehen Sie nur bekannte Routen und bleiben Sie in Gruppen.
  • Weichen Sie von ausgewiesenen Wanderrouten nicht ab.
  • Nutzen Sie ausschließlich seriöse Agenturen und Führer mit entsprechender staatlicher Lizenz.
  • Holen Sie vor dem Besuch abgelegener Gebiete aktuelle Informationen über die Sicherheitslage ein.
  • Registrieren Sie sich unter Angabe der Trekking-Route und der Versicherungsdaten bzw. der Mitgliedschaft in einer Rettungsfluggesellschaft unbedingt in der Krisenvorsorgeliste.
  • Unterschätzen Sie die Risiken der Höhenkrankheit nicht und steigen Sie bei den ersten Anzeichen wie Übelkeit, Kopfschmerzen oder Atemnot wieder ab, siehe Gesundheit.

LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen sind in Nepal nicht mehr strafbar; eine Zurückhaltung von möglicherweise als provokativ empfundenen Handlungen in der Öffentlichkeit und der Respekt vor lokalen Gebräuchen sind dennoch angezeigt.

Rechtliche Besonderheiten

Nepalesische Polizei und Justiz verfolgen sämtliche Drogendelikte konsequent. Bei Verstößen drohen lange Gefängnisstrafen.

Bereits aus Sicherheitsgründen sollten sich Ausländer von Demonstrationen und größeren Menschenansammlungen fernhalten. Ausländer, die an Protestaktionen teilnehmen, können sich unter Umständen strafbar machen.

Die Ausfuhr größerer, bei der Einreise nicht deklarierter Devisenbeträge (über 5.000 USD) kann ebenfalls zu hohen Geld- und Haftstrafen führen.

Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen sind verboten. Der Missbrauch von Kindern durch Deutsche im Ausland wird strafrechtlich verfolgt und hat in jüngster Vergangenheit zu hohen Geldstrafen, Verhaftung und langjährigen Freiheitsstrafen in Nepal geführt.

Das nepalesische „Electronic Transactions Act“ stellt Beiträge in sozialen und elektronischen Medien, die den sozialen Frieden Nepals stören oder Personen diffamieren, unter Strafe. Ausländer können mit Ausweisung oder/und auch Gefängnisstrafen bestraft werden.

Die Benutzung von Drohnen ohne erforderliche Genehmigungen kann zur Konfiszierung und zu hohen Bußgeldern führen. Auch die Haftung für mögliche Personen- oder Sachschäden, die durch den Drohnenbetrieb verursacht werden, liegt bei der Person, die die Drohne fliegen lässt.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist die nepalesische Rupie (NPR). Im Kathmandu-Tal besteht die Möglichkeit, sich über Geldautomaten mit Bargeld zu versorgen. Die meisten Automaten akzeptieren VISA- und Mastercard-Kreditkarten; Debitkarten werden kaum akzeptiert.

Neben Kreditkarten empfiehlt sich die Mitnahme von EUR oder USD in bar, insbesondere bei Reisen in weniger besiedelte Regionen.

Devisen können in allen größeren Städten problemlos getauscht werden. Die indische Rupie (INR) ist in Nepal frei konvertierbar, allerdings werden Scheine in der Regel nur bis max. 100 INR-Noten akzeptiert.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Nepals sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Die Einreise mit einmal als verloren oder gestohlen gemeldeten Reisedokumenten wird in Nepal regelmäßig verweigert, auch wenn diese Dokumente von innerdeutschen Behörden zurückgegeben und der entsprechende Vermerk in den Fahndungslisten gelöscht wurde. In diesen Fällen sind Reisende dazu gezwungen, auf eigene Kosten die Rückreise anzutreten.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das vorab bei einer nepalesischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.

Aktuelle Einreise- und Visabestimmungen und Gebühren bieten das Department of Immigration und die nepalesische Botschaft in Berlin.

Visum vor der Einreise

Das Visum vor Einreise kann in Deutschland bei der nepalesischen Botschaft in Berlin sowie bei den nepalesischen Honorarkonsuln in Frankfurt, Hamburg, Köln, München und Stuttgart beantragt werden. Dort sollte man sich die Einreisevorschriften im eigenen Interesse vor Antritt der Reise bestätigen lassen. In der Ankunftshalle des Tribhuvan International Airports stehen mehrere Automaten, an denen ein Visumsantrag elektronisch eingegeben und das Passfoto gefertigt werden kann.

Laut derzeitiger Auskunft der nepalesischen Einwanderungsbehörde soll die Visumserteilung bis zum Ende der Gültigkeit des Reisedokuments möglich sein. Auf eine Restgültigkeit des Passes von noch mindestens sechs Monaten sollte dennoch geachtet werden. Fluggesellschaften können die Beförderung von Passagieren ansonsten ablehnen und tun dies vereinzelt.

Visa-on-Arrival

Der Visa-on-Arrival-Service steht wieder zur Verfügung. Die Gebühren sollten passend in bar in USD bzw. der Gegenwert in EUR mitgeführt werden (15 Tage/30 USD, 30 Tage/50 USD, 90 Tage/125 USD).

Inhaber von Passersatzdokumenten können den Visa-on-Arrival-Service nicht in Anspruch nehmen.

Verlängerung des Aufenthalts

Touristenvisa sind auf bis zu 150 Tage verlängerbar, sofern die zuständigen Behörden die Voraussetzungen für eine Verlängerung als gegeben betrachten.

Aufenthalte ohne oder mit abgelaufenen Visa führen zu hohen Geld- und teilweise auch Gefängnisstrafen.

Überschreitung des Aufenthalts

Aufgrund neuer Richtlinien werden die Überziehung erteilter Visa und vor allem nicht erlaubte Tätigkeiten mit Touristen- oder Studenten-Visa strenger überprüft. Wird der Aufenthalt in Nepal nach Ablauf des Visums unerlaubt fortgesetzt, droht eine Geldstrafe von derzeit 2 USD für jeden ohne Aufenthaltsgenehmigung in Nepal verbrachten Tag. Ab dem 31. Tag erhöht sich der Tagessatz auf 3 USD, bei mehr als 90 Tagen auf 5 USD, bei mehr als 150 Tagen auf 8 USD. Wird die Strafe nicht bezahlt, muss mit einer langen Haftstrafe gerechnet werden, bei der sich die Geldbuße um 300 NPR am Tag reduziert. Im Falle der Ausübung einer (unbezahlten) Tätigkeit ohne entsprechende Arbeitserlaubnis ist mit einer Geld- und Gefängnisstrafe zu rechnen.

Arbeitsaufnahme/Freiwilligendienst

Zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit und von Freiwilligendiensten muss eine Arbeitserlaubnis beantragt werden. Die Ausübung dieser Tätigkeiten mit einem Touristenvisum ist illegal und wird bestraft. Dies gilt auch für medizinische Hilfsaktionen in Nepal (sog. „Health Camps“), die zusätzlich immer die Zustimmung des „Nepal Medical Councils“ benötigen.

Aus- und Weiterreise nach Indien und in die VR China

Ausländische Staatangehörige können derzeit nicht von Nepal aus auf dem Landweg nach China einreisen.

Die Weiterreise nach Indien auf dem Landweg ist für ausländische Staatangehörige nur an folgenden Grenzübergängen möglich: Sonauli/Belahiya (Bhairawa) und Raxaul/Birgunj. Kurzfristige Schließungen einzelner Grenzübergänge sind ohne Vorankündigung möglich.

Über Reisebüros oder andere Vermittler in Nepal beantragte Visa zur Weiterreise nach Indien oder in die VR China erwiesen sich in der Vergangenheit mehrfach als gefälscht, was schon bei der Ausreise aus Nepal zu Komplikationen führte.
Probleme bei Reisedokumenten, die Visa anderer Staaten enthalten, gibt es nicht.

  • Beantragen Sie erforderliche Visa für Weiterreisen direkt bei den entsprechenden Vertretungen der Länder und nicht über Reisebüros oder andere Vermittler, außer bei Gruppenreisen nach Tibet.
  • Wenn Sie über Indien ein- und von Nepal wieder nach Indien ausreisen, erkundigen Sie sich rechtzeitig über die geänderten indischen Visavorschriften bei der nächsten indischen Vertretung oder dem indischen Bureau of Immigration.
  • Bei Interesse an einer Weiterreise nach Tibet in der Volksrepublik China informieren Sie sich bitte vor der Einreise nach Nepal bei der chinesischen Botschaft in Deutschland oder Nepal über die Möglichkeiten der Visumserteilung, z.B. zu Zuständigkeiten, Bearbeitungszeiten und Gebühren. Zu beachten ist insbesondere, dass die Erteilung chinesischer Visa nicht das ganze Jahr über erfolgt.

Minderjährige

Es gelten keine besonderen Bestimmungen für alleinreisende Minderjährige, dennoch wird empfohlen, dass Minderjährige nicht unbegleitet reisen. Eine entsprechende Erklärung der Erziehungsberechtigten sollte mitgeführt werden.

Einfuhrbestimmungen

Die Einfuhr von Fremdwährung ist unbegrenzt erlaubt, aber deklarationspflichtig. Die Ausfuhr größerer, bei der Einreise nicht deklarierter Devisenbeträge ist strafbar.

Die Landeswährung darf nicht ein- oder ausgeführt werden.

Bereits gebrauchte Gegenstände, Nahrungsmittel und Medikamente für den persönlichen Bedarf dürfen, vorbehaltlich eines Einfuhrverbots, siehe Department of Drug Administration DDA, zollfrei ein- bzw. ausgeführt werden.

In Nepal hergestellte Produkte dürfen vorbehaltlich eines Ausfuhrverbots, siehe Department of Customs, bis zu dem bei Einreise von Reisenden deklarierten Betrag in ausländischer Währung, der bei einer Bank oder bei einer staatlich autorisierten Wechselstube getauscht wurde, genehmigungsfrei ausgeführt werden.

Bei der Ausfuhr von Gütern ist die Negativliste des nepalesischen Zolls zu geschützten Kulturgütern sowie zu Produkten geschützter Tier- und Pflanzenarten des Department of Customs zu beachten.

Für die Einfuhr und Nutzung von Drohnen (UAV – Unmanned Aerial Vehicle) ist die vorherige Einholung zahlreicher Genehmigungen erforderlich. Zumindest die Tourismusbehörde und das Innenministerium und ggf. die Verwaltung des betroffenen Naturschutzgebietes müssen die Genehmigung erteilt haben; bei Drohnen über 2 kg Gewicht auch die Zivile Luftfahrtbehörde (CAAN). Bei Forschungsvorhaben gelten zusätzliche Regeln.

Verbindliche Auskünfte zu Zollbestimmungen erteilt das nepalesische Finanzministerium.

Heimtiere

Heimtiere können mit ausreichendem Tollwut-Impfschutz und einem aktuellen tierärztlichen Gesundheitsattest (nicht älter als 24 Stunden) eingeführt werden. Zollformalitäten können jedoch langwierig sein.

Gesundheit

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus Gelbfieberendemiegebieten müssen alle Personen ≥ neun Monaten einen gültigen Gelbfieberschutz nachweisen.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Tollwut und Japanische Enzephalitis empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Auch in Kathmandu (Höhe über NN 1.400 m) wurden nachweislich autochthone Übertragungen nachgewiesen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Unterhalb von 2.000 Metern besteht in Nepal ganzjährig ein geringes Übertragungsrisiko für Malaria v.a. in den Terai Distrikten nahe Indien und dem Chitwan Nationalpark. Kathmandu, Pokhara und der Himalaya in Höhenlagen ab 2.000 m gelten als malariafrei. Der Anteil an Malaria tertiana (P. vivax) beträgt 91%, Malaria tropica-Fälle (P. falciparum) treten zu 9% auf. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. 

Unter üblichen Rahmenbedingungen (Reisedauer bis 4 Wochen, Hotelunterbringung mit Klimaanlage, informierter und umsichtiger Reisender) wird keine medikamentöse Malariaprophylaxe empfohlen.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

Japanische Enzephalitis

Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren, siehe Japanische Enzephalitis. Ein Übertragungsrisiko für JE besteht in Nepal in den südlichen Landesteilen, vereinzelt sind auch Fälle im Kathmandu Tal aufgetreten.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Japanischer Enzephalitis im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere nachts konsequent vor Mückenstichen und lassen Sie sich impfen.

Tollwut

Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden (durch Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen). Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und Übertragung einer Tollwut. Affen können ebenfalls Tollwut übertragen und sollten niemals gefüttert werden. Die notwendigen, medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen eines Ungeimpften sind in Nepal nicht immer möglich. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung vor einem Biss. Deshalb kommt einer vorbeugenden Tollwutimpfung für Reisen nach Nepal eine besondere Bedeutung zu. Sie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein. Die auch nach einem Biss notwendige, unverzügliche „Auffrischung“ kann dann ggf. vor Ort erfolgen, siehe Tollwut.

Tuberkulose

Die Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es zunehmend resistente Tuberkuloseerreger auch in Nepal. Das Tragen eines chirurgischen Mundschutzes schützt nicht vor einer Ansteckung.

Aviäre Influenza (Vogelgrippe)

Seit 2019 wurden aus Nepal Fälle von aviärer Influenza gemeldet.
Eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung wurde bisher nicht nachgewiesen. Siehe auch Aviäre Influenza.

Geographisch bedingte Erkrankungen

Siehe auch Reiseinfos – Wanderungen und Trekking-Touren

Nepal ist ein beliebtes Reiseziel für Trekkingtouristen, die in große Höhen aufsteigen. Oft reicht die Zeit nicht für eine stufenweise Höhenanpassung. Verschiedene Formen von akuter Höhenkrankheit sind möglich, siehe Höhenkrankheit.

  • Lassen Sie sich vor Reisen in große Höhen (über 2.300 m) vor der endgültigen Reiseplanung individuell durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt beraten. Eine Reisekrankenversicherung, die das Bergerisiko (z.B. eine Hubschrauber-Evakuierung) mit abdeckt, ist unbedingt empfohlen.

Es gibt in Nepal mehrere zivile Luftrettungsunternehmen für die Hubschrauberrettung aus Bergnot. Witterungsbedingt sind die Fluggeräte aber nicht immer einsatzbereit. Die Alarmierung kann je nach Unfallort oft nur verzögert erfolgen. Die Kostenübernahme einer Rettung muss in jedem Fall vor dem Start der Rettungsaktion geklärt sein, sonst ist sie unter Umständen vom Verunglückten selbst zu tragen.

Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für Reisende in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.

Weitere Gesundheitsgefahren

Patienten mit psychischen Erkrankungen wird dringend geraten, ihre Medikamente vor und während einer Nepalreise nicht abzusetzen. Eine psychiatrische und deutschsprachige Versorgung wie im Heimatland kann meist nicht gewährleistet werden. Zudem versichern viele Reisekrankenversicherungen medizinische Leistungen bei psychischen Erkrankungen nicht. In solchen Fällen ist oft auch ein spontaner Heimflug ausgeschlossen, da zahlreiche kommerzielle Fluglinien die Mitnahme labiler Patienten mit psychischen Erkrankungen ohne psychiatrische Begleitung ablehnen. Bitte besprechen Sie ggf. Ihre Reisepläne ausführlich mit Ihrem behandelnden Arzt.

Luftverschmutzung

Aufgrund von Waldbränden können insbesondere in den trockenen Monaten (November – Mai) durch Luftverschmutzung/Feinstaubbelastung gesundheitliche Beschwerden entstehen. Personen mit Vorerkrankungen der Lunge sind besonders gefährdet.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist in weiten Landesteilen unzureichend und entspricht häufig nicht europäischem Standard. Eine ausreichende Grundversorgung besteht in Kathmandu und den gängigen Touristenzielen, auch entlang der großen Trekkingrouten. In Kathmandu ist die medizinische Versorgung in einzelnen Fachbereichen durchaus auch auf einem hohen Niveau. Bei schweren Erkrankungen muss deshalb ggf. eine medizinische Evakuierung, zum Beispiel nach Kathmandu oder weiter nach Indien erwogen werden.

Die Versorgung mit zuverlässigen Medikamenten und eine ununterbrochene Kühlkette sind nicht immer gesichert. Es muss damit gerechnet werden, dass insbesondere in kleinen Apotheken auch Fake-Produkte statt richtiger Medikamente verkauft werden. Landesweit treten zahlreiche Resistenzen gegenüber häufig eingesetzten Antibiotika auf.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.

Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

  • Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
  • Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
  • Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
  • Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.

Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.

Haftungsausschluss

Haftungsausschluss

Planung und Antritt von Auslandsreisen stets in eigener Verantwortung!


Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

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